Mietreduzierung aufgrund von Schimmel in der Wohnung: Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön anzusehen, sondern kann auch die Gesundheit gefährden und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Besonders in den kälteren Monaten tritt das Problem vermehrt auf. Die gute Nachricht: Als Mieter haben Sie das Recht, die Miete zu mindern – sofern Sie nicht selbst für den Schimmelbefall verantwortlich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte Ihnen zustehen, wie Sie vorgehen sollten und welche Faktoren für die Höhe der Mietminderung entscheidend sind.
Mietreduzierung aufgrund von Schimmel in der Wohnung
Eine Mietreduzierung aufgrund von Schimmel ist grundsätzlich möglich, wenn der Mieter nicht selbst für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Die Verantwortung des Vermieters liegt vor allem dann vor, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Hier eine genaue Unterscheidung:
Ursachen für Schimmelbildung
- Bauliche Mängel: Schimmel entsteht oft durch Mängel wie unzureichende Dämmung, Risse im Mauerwerk oder undichte Fenster. Diese Baumängel führen zu erhöhter Feuchtigkeitsbildung und sind eindeutig dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen.
- Falsches Lüften oder Heizen: Nicht immer ist der Vermieter schuld. Schimmel kann auch durch unsachgemäßes Verhalten des Mieters entstehen. Dazu zählen:
- Zu wenig Lüften, wodurch Feuchtigkeit nicht entweichen kann.
- Falsches Heizen oder ständiges Trocknen von Wäsche in der Wohnung.
- Blockieren von Heizkörpern oder Lüftungsschlitzen.
Wichtig: Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Schimmel aufgrund falschen Nutzerverhaltens aufgetreten ist, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.

Wie hoch kann die Mietminderung bei Schimmel ausfallen?
Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Ausmaß des Schimmelbefalls, der Lage in der Wohnung und der Einschränkung der Wohnnutzung. Verschiedene Gerichtsurteile haben gezeigt, dass Mietminderungen je nach Schwere zwischen 5 % und sogar 100 % der Miete betragen können.
Hier einige Richtwerte:
- Schimmel im Bad: Mietminderung von bis zu 30 % der Miete ist möglich, da das Bad regelmäßig lüftbar sein muss.
- Schimmel in einzelnen Wohnräumen: Mietminderung von bis zu 25 % kann angesetzt werden, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist.
- Erheblicher Schimmelbefall in mehreren Räumen: Bei besonders starker Beeinträchtigung der gesamten Wohnung können Mietminderungen von bis zu 80 % in Betracht kommen.
- Gesamte Wohnung unbewohnbar: In seltenen, extremen Fällen kann sogar eine Mietminderung von 100 % ausgesprochen werden.
Tipp: Um Ihre Mietminderung durchzusetzen, orientieren Sie sich an ähnlichen Fällen und Gerichtsurteilen, die Ihrer Situation entsprechen.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen bei Schimmelbefall
Damit Sie Ihre Ansprüche auf Mietminderung erfolgreich geltend machen können, sollten Sie strukturiert vorgehen. Folgende Schritte sind wichtig:
Mängelanzeige an den Vermieter
Der erste Schritt ist, den Vermieter über den Schimmelbefall zu informieren. Dies muss schriftlich erfolgen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel, in der Regel bis zu vier Wochen.
- Beschreiben Sie den Schimmelbefall genau (z. B. Ort, Größe und Farbe).
- Fordern Sie den Vermieter zur Ursachenforschung und zur Beseitigung auf.
Beweise sammeln
Es ist entscheidend, dass Sie Beweise sammeln, um Ihre Mietminderung zu rechtfertigen. Dazu gehören:
- Fotos der betroffenen Stellen.
- Protokolle über die Dauer und Ausbreitung des Schimmels.
- Eventuell Sachverständigengutachten, um die Ursache des Schimmels zu klären.
Miete unter Vorbehalt zahlen
Zahlen Sie die Miete zunächst weiter, aber unter Vorbehalt. Dies bedeutet, dass Sie die Mietminderung geltend machen können, sobald die Schuldfrage geklärt ist.
Wichtiger Hinweis: Eine eigenmächtige Mietkürzung kann riskant sein, da Sie sonst Gefahr laufen, in Zahlungsverzug zu geraten.
Rechte des Mieters im Überblick
Wenn die Ursache des Schimmels geklärt ist und der Vermieter verantwortlich ist, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Rückwirkende Mietminderung: Die Miete kann ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige gemindert werden. Bei längerer Verzögerung seitens des Vermieters kann die Mietminderung rückwirkend erfolgen.
- Gesundheitsrisiken: Sollte der Schimmel gesundheitliche Risiken bergen, wie Atemwegsbeschwerden oder Allergien, können Sie eine sofortige Mietminderung veranlassen.
- Schadensersatzansprüche: Falls durch den Schimmel Schäden an Ihrem Eigentum entstehen, können Sie Ersatz vom Vermieter verlangen.
Fazit: Mietreduzierung aufgrund von Schimmel in der Wohnung
Eine Mietreduzierung aufgrund von Schimmel in der Wohnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist, dass der Schimmel nicht durch falsches Verhalten des Mieters entstanden ist, sondern auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Gehen Sie strukturiert vor: Informieren Sie den Vermieter schriftlich, sammeln Sie Beweise und zahlen Sie die Miete zunächst unter Vorbehalt. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Indem Sie Ihre Rechte kennen und aktiv handeln, stellen Sie sicher, dass der Schimmel beseitigt wird und Sie nicht unnötig finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.